Lexikon

    Das BKF-Lexikon

    Die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung für Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr. Sie dient der Auffrischung und Vertiefung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.

    Zweck:

    • Erhöhung der Verkehrssicherheit
    • Förderung eines wirtschaftlichen und umweltbewussten Fahrstils
    • Verbesserung der Dienstleistungsqualität im Transport- und Logistiksektor

    Zielgruppe:
    Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr (C/CE) und Personenverkehr (D/DE), die eine gültige Grundqualifikation besitzen.

    Inhalte (typisch):

    • Rechtsvorschriften im Straßenverkehr und Sozialvorschriften
    • Fahrsicherheit und Unfallvermeidung
    • Gesundheitsschutz, Stress- und Notfallmanagement
    • Image des Fahrers und kundenorientiertes Verhalten
    • Wirtschaftliches und ressourcenschonendes Fahren

    Formale Anforderungen:

    • Umfang: 35 Zeitstunden innerhalb von 5 Jahren
    • Aufteilung: in der Regel in 5 Module à 7 Stunden
    • Nachweis: Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein