Das BKF-Lexicon
Die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung für Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr. Sie dient der Auffrischung und Vertiefung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Zweck:
- Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Förderung eines wirtschaftlichen und umweltbewussten Fahrstils
- Verbesserung der Dienstleistungsqualität im Transport- und Logistiksektor
Zielgruppe:
Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr (C/CE) und Personenverkehr (D/DE), die eine gültige Grundqualifikation besitzen.
Inhalte (typisch):
- Rechtsvorschriften im Straßenverkehr und Sozialvorschriften
- Fahrsicherheit und Unfallvermeidung
- Gesundheitsschutz, Stress- und Notfallmanagement
- Image des Fahrers und kundenorientiertes Verhalten
- Wirtschaftliches und ressourcenschonendes Fahren
Formale Anforderungen:
- Umfang: 35 Zeitstunden innerhalb von 5 Jahren
- Aufteilung: in der Regel in 5 Module à 7 Stunden
- Nachweis: Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein

